Die Kündigung und der Umgang mit ‘Low Performern’

Personalpolitische und arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Schlechtleistung

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Inhalte
Das erwartet Sie
  • Definition und Ermittlung von Low-Performance
  • Kontrollrechte des Arbeitgebers
  • Mitarbeitergespräche bei Low-Performance - Rechtlicher Rahmen und Leistungsvorgaben
  • Versetzungsmöglichkeiten
  • Abmahnung bei Leistungsmängeln
  • Änderungskündigung
  • Personenbedingte Kündigung - Mitarbeiter "kann" nicht
  • Verhaltensbedingte Kündigung - Mitarbeiter "will" nicht
  • Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung
Eckdaten
Im Überblick
Für wen eignet sich das Seminar?
Personalleiter
Geschäftsführer
HR-Manager
Führungskräfte
Syndikus
6,5
Zeitstunden nach § 15 FAO
Terminauswahl
  • 16.04.2024 - München
  • 04.06.2024 - Nürnberg
  • 11.06.2024 - Hamburg
  • 11.06.2024 - Dortmund
  • + 11 weitere Optionen
Präsenz
Live-Online
Inhouse
895,- zzgl. MwSt.
Auf Anfrage
  • 15 Termine in ganz Deutschland
  • Praxiserfahrene Arbeitsrechtler als Referenten
  • Konkrete Antworten auf Ihre persönlichen Fragen im Seminar
  • Kleine Gruppen für optimalen Austausch
  • Mit Fallbeispielen aus der Praxis und aktueller Rechtsprechung
  • Bei Präsenzseminaren sind Seminargetränke, Mittagessen sowie Parkgebühren im Preis inbegriffen
Schreiner Praxis-Seminare hat 4,59 von 5 Sternen 1536 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhalte
Das erwartet Sie
  • Definition und Ermittlung von Low-Performance
  • Kontrollrechte des Arbeitgebers
  • Mitarbeitergespräche bei Low-Performance - Rechtlicher Rahmen und Leistungsvorgaben
  • Versetzungsmöglichkeiten
  • Abmahnung bei Leistungsmängeln
  • Änderungskündigung
  • Personenbedingte Kündigung - Mitarbeiter "kann" nicht
  • Verhaltensbedingte Kündigung - Mitarbeiter "will" nicht
  • Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung
Auf Sachverhalte aus der Praxis zu den Vortragsthemen wird seitens der Dozenten eingegangen.
Anonym | 18.01.2024
Die Schreiner Seminare sind immer sehr praxisbezogen.Man kann Fragen direkt anspechen. Wieder ein seh gutes Seminar
Teilnehmerin | 24.11.2023
Sehr gute Dozentin, interessanter Vortrag, Eingehen auf Teilnehmer, hoher Praxisbezug und umfangreiche Möglichkeit zum Austausch mit anderen Kursteilnehmern.
Teilnehmer | 29.09.2023
Das Seminar war sehr kurzweilig und wurde super durchgeführt mit einem guten praxisbezug. Auch das Ambiente und Essen war hervorragend. Gerne wieder...
Teilnehmer | 29.09.2023

Ablaufplan
Themen & Details
Einführung Low-Performance

I. Definition und Herkunft von Low-Performance
1. Minder-, Schlecht-, Fehl- und Nicht-Leistung
2. Ursachen: Arbeitnehmer- vs. arbeitgeberbezogene Ursachen

II. Ermittlung der Low-Performance
1. Objektive und subjektive Leistungserwartung
2. Kontrollrechte des Arbeitgebers
a. Arbeitsrechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
der Leistungskontrolle
b. Berichts- und Auskunftspflichten des Arbeitnehmers

Arbeitsrechtliche Maßnahmen

I. Mitarbeitergespräche
1. Kritikgespräche
a. Strukturierung des Kritikgespräches
b. Konkrete Leistungsvorgaben als zentrales Steuerungselement
c. Teilnahmepflicht des Mitarbeiters und Teilnahmerechte des Betriebsrats
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement bei hohen Fehlzeiten
a. Praktische Umsetzung des BEM
b. Wichtige arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regeln

II. Altersteilzeit bei altersbedingten Leistungsmängeln
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen
2. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Altersteilzeit

III. Versetzung
1. Reichweite des Direktionsrechts
2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mitarbeiters

IV. Rechtssichere Abmahnung bei Low-Performance
1. Anforderungen an Formulierung und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
4. Besonderheiten der Abmahnung bei Low-Performance

V. Änderungskündigung
1. Personenbedingte Änderungskündigung und Schonarbeitsplätze
2. Betriebsbedingte Änderungskündigung und Aufgabenveränderung

Kündigung aufgrund von Low-Performance

I. Personenbedingte Kündigung – Mitarbeiter „kann nicht“
1. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
2. Negative Prognose (Ausschöpfung von Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten)
3. Konkrete betriebliche Beeinträchtigung
4. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
5. Interessenabwägung
6. Darlegungs- und Beweislast

II. Verhaltensbedingte Kündigung – Mitarbeiter „will nicht“
1. Leistungsvorgaben und die Konkretisierung der Pflichtverletzung
2. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
3. Erforderlichkeit der Abmahnung
4. Formalien der verhaltensbedingten Kündigung
5. Darlegungs- und Beweislast

III. Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung

I. Definition und Herkunft von Low-Performance
1. Minder-, Schlecht-, Fehl- und Nicht-Leistung
2. Ursachen: Arbeitnehmer- vs. arbeitgeberbezogene Ursachen

II. Ermittlung der Low-Performance
1. Objektive und subjektive Leistungserwartung
2. Kontrollrechte des Arbeitgebers
a. Arbeitsrechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
der Leistungskontrolle
b. Berichts- und Auskunftspflichten des Arbeitnehmers

I. Mitarbeitergespräche
1. Kritikgespräche
a. Strukturierung des Kritikgespräches
b. Konkrete Leistungsvorgaben als zentrales Steuerungselement
c. Teilnahmepflicht des Mitarbeiters und Teilnahmerechte des Betriebsrats
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement bei hohen Fehlzeiten
a. Praktische Umsetzung des BEM
b. Wichtige arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Regeln

II. Altersteilzeit bei altersbedingten Leistungsmängeln
1. Aktuelle gesetzliche Regelungen
2. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Altersteilzeit

III. Versetzung
1. Reichweite des Direktionsrechts
2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mitarbeiters

IV. Rechtssichere Abmahnung bei Low-Performance
1. Anforderungen an Formulierung und Inhalt
2. Beweis des Zugangs und Abmahnungsberechtigung
3. Sonderfall: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung?
4. Besonderheiten der Abmahnung bei Low-Performance

V. Änderungskündigung
1. Personenbedingte Änderungskündigung und Schonarbeitsplätze
2. Betriebsbedingte Änderungskündigung und Aufgabenveränderung

I. Personenbedingte Kündigung – Mitarbeiter „kann nicht“
1. Fehlende Eignung / mangelnde Leistungsfähigkeit
2. Negative Prognose (Ausschöpfung von Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten)
3. Konkrete betriebliche Beeinträchtigung
4. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
5. Interessenabwägung
6. Darlegungs- und Beweislast

II. Verhaltensbedingte Kündigung – Mitarbeiter „will nicht“
1. Leistungsvorgaben und die Konkretisierung der Pflichtverletzung
2. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
3. Erforderlichkeit der Abmahnung
4. Formalien der verhaltensbedingten Kündigung
5. Darlegungs- und Beweislast

III. Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigung

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Persönliche Expertise
Referenten des Seminars
Im Fokus
Jutta Scala

Jutta Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen.

Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihres Referendariats war sie u. a. in einer französischen Anwaltskanzlei in Paris tätig.

Jutta Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Sie kennt das Gebiet jedoch aus mehreren Perspektiven – neben ihrer Tätigkeit als Anwältin war sie zudem langjährig als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Dort war sie zudem für die Bereiche Urheber-, Presse- sowie Medien- und Markenrecht zuständig.

Im Individualarbeitsrecht legt sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen einen Schwerpunkt auf arbeitgeberfreundlich-flexible, aber auch risikominimierende Regelungen. Zudem begleitet sie Mandanten umfassend bei der Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Jutta Scala kann auf eine breite Praxiserfahrung im Kollektivrecht, insbesondere bei der Verhandlung und Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen zurückgreifen. Abgerundet wird ihr Tätigkeitsfeld durch die Beratung bei Umstrukturierungen und der Verhandlung von Haustarifverträgen.

Im Fokus
Dominic Wallenstein

Herr Wallenstein ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität Bielefeld.

Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, während dem er sich arbeitsrechtlich orientierte, arbeitete Herr Wallenstein als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeberverband der Chemie-Industrie und nahm in diesem Rahmen arbeitsrechtliche Beratungs- und Gerichtsmandate der Kundenunternehmen wahr. Ein Schwerpunkt lag dabei auch bei der Vertretung im Rahmen von individualarbeitsrechtlichen Prozessen.

Herr Wallenstein berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wird Dominic Wallenstein von seinen Mandanten besonders für seine strategische Vorgehensweise und sein Verhandlungsgeschick bei Vergleichen geschätzt.

Seinen Beratungsschwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungs- sowie im Tarifrecht. Er begleitet Unternehmen bei Restrukturierungsprozessen und berät diese im Rahmen der Zusammenarbeit und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch vor Einigungsstellen oder in Haustarifverhandlungen.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Fokus
Volker Flach

Volker Flach ist seit 2020 als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner war er in verschiedenen Kanzleien tätig und leitete zuletzt für über 12 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.

Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Volker Flach Unternehmen bundesweit in allen Fragestellungen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Befristung sowie durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unterstützt er  Arbeitgeber beratend aber auch im Rahmen von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren klare Grenzen bei der Mitbestimmung des Betriebsrates, insbesondere gem. §§ 87, 99 BetrVG, einzuhalten.

Die Beratung orientiert sich dabei an dem „Verhältnis“ zwischen den Betriebsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfügt Volker Flach über ein umfangreiches forensisches Fachwissen.

Darüber hinaus ist er als Referent tätig und hält jährlich ca. 40 Schulungen im Bereich des Arbeitsrechts für Geschäftsführende und HR-Verantwortliche.

Rechtsanwalt, Partner
Im Fokus
Tore Raulfs

Herr Raulfs ist als Rechtsanwalt im Attendorner Büro der Kanzlei tätig. Seit 2008 ist er Partner der Anwaltssozietät.

Herr Raulfs studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem Referendariat, währenddessen er in verschiedenen Kanzleien arbeitsrechtlich gewirkt hat, absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Osnabrück.

Herr Raulfs berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ausgewiesener Experte im Kündigungsrecht.

 

Im Fokus
Dr. jur. Claudia Kröger

Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.

Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: “Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG”.

Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.

Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.

Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Im Fokus
Dr. jur. Bianca Maiworm LL.M.

Dr. Bianca Maiworm ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Im Anschluss an ihr wirtschaftlich ausgerichtetes Jurastudium promovierte sie an der Universität Osnabrück. Zudem erwarb sie die Zusatzqualifikation des LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht.

Dr. Bianca Maiworm berät Unternehmen in individuellen und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts.

Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die rechtliche Ausgestaltung von variablen Vergütungsbestandteilen, Zielvereinbarungen und Bonussystemen.

Dr. Maiworm vertritt Unternehmen zudem bei verhaltens-, krankheits- und leistungsbedingten Kündigungsschutzprozessen als auch bei komplexen Sachverhalten im Rahmen von betriebsbedingten Trennungen.

Abschließend berät sie Mandanten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen, Betriebsräten und Gewerkschaften. Dabei leistet Dr. Bianca Maiworm einerseits die grundlegende arbeitsrechtliche Beratung, übernimmt jedoch auch auf Wunsch der Mandanten die Verhandlungsführung bei Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Restrukturierungsmaßnahmen.

Teilnehmerstimme
„Tolle Fallbeispiele aus der Praxis“

Ich habe schon einige Online-Seminare gemacht und muss sagen, dass dies bisher am übersichtlichsten war. Ich würde wieder ein Seminar buchen.

Teilnehmerin | 18.12.23
Details
Inhalte des Seminars

Seminarinhalte: 

  • Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Low Performance
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen
    • Mitarbeiter-/Kritikgespräche
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Altersteilzeit
    • Versetzung
  • Rechtssichere Abmahnungen bei Low Performance
  • Änderungskündigung
  • Kündigung bei Low Performance
    • Personenbedingte Kündigung
    • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Aufhebungsverträge als Alternative
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FAQ
Häufige Fragen
Werden im Seminar individuelle Fragen beantwortet?

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Kann ich ein Seminar stornieren und / oder umbuchen?

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

Wie und wann erfahre ich vom konkreten Veranstaltungsort / Zugangslink?

Die Präsenz-Seminare werden in Tagungshotels oder Co-Working-Spaces mit Tagungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail oder per Post alle Informationen zum konkreten Veranstaltungsort. 

Auch bei einem WebSeminar erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung die erforderlichen Zugangsdaten.

Wann und wie erhalte ich Seminarunterlagen?

Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie die Dokumentation in ausgedruckter Form zu Beginn des Seminars. Eine elektronische Version stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei WebSeminaren erhalten Sie die Dokumentation in elektronischer Form spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn.

Wie kann ich meine Parkkosten einreichen / erstattet bekommen?
Sofern Sie im hoteleigenen Parkhaus parken, können Sie das Parkticket einfach beim Verlassen des Hotels an der Hotelrezeption abgeben. Das Ticket wird dann freigeschaltet und die Kosten direkt auf unsere Gesamtrechnung gebucht. Parken Sie in einem anderen Parkhaus, so können Sie uns den Originalbeleg einreichen und wir erstatten die Gebühr auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte beachten Sie, dass wir zwingend den Originalbeleg dafür benötigen.
Was ist eine persönliche Lernumgebung?

In Ihrer persönlichen Lernumgebung stehen Ihnen jederzeit online alle Informationen zu Ihren gebuchten Seminaren zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die jeweiligen Seminarunterlagen in elektronischer Form.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Bei Präsenz-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat in ausgedruckter Form. Bei WebSeminaren erhalten Sie das Teilnahme-Zertifikat als elektronisches Dokument.

Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es bestehen Fördermöglichkeiten basierend auf den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer. 

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen dazu direkt an und wir helfen Ihnen weiter.

Besteht die Möglichkeit von Rahmen- oder Großkunden­vereinbarungen?
Ja, sprechen Sie uns bitte persönlich unter info@praxisseminare.de an. Gerne stimmen wir mit Ihnen eine persönliche Vereinbarung ab.

Ja, in unseren Seminaren haben Sie die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. 

Die Seminare finden mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt und sind als interaktives Seminar geplant, nicht als reiner Vortrag. 

Individuelle Fragen sind daher erwünscht, jederzeit möglich und werden durch den Referenten beantwortet.

Ja, Seminare / WebSeminare können schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden. 

Auch Umbuchungen auf einen anderen Termin oder einen anderen Teilnehmer sind bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.

Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. 

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Seminar oder einen anderen Teilnehmer ist für eine Gebühr in Höhe von 10% des Seminarpreises auch noch nach der 14-Tage-Frist möglich. 

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach persönlich an und wir finden eine Lösung.

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Die Seminare umfassen eine umfangreiche Dokumentation.

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